Wednesday, 13 February 2008

In- und Konsequenzen

In letzter Zeit liest man ja wieder so einiges über pädophile Übergriffe in der römisch-katholischen Kirche Schweiz.

Der Tagesanzeiger berichtete von einer Frau, die erst im Pensionsalter ihr Schweigen über die an ihr begangenen sexuellen Übergriffe durch den Dorfpfarrer brach. Der Artikel endet folgendermassen:

Obwohl Maria Sterck bis heute weder eine Entschuldigung gehört noch eine Genugtuung erhalten hat, ist sie noch immer Mitglied der katholischen Kirche. Deren Gottesdienste besucht sie aber nicht mehr. Heute sagt sie: «Glaube ja, Kirche nein.»

Aussage und Handeln stehen in krassem Widerspruch. Nur mit einem Austritt könnte sie ihr Nein zur Kirche bekräftigen. Stattdessen bezahlt sie weiterhin brav die Kirchensteuern und unterstützt damit ausgerechnet weiterhin diejenige Institution, die Leid über sie brachte und weiterhin bringt.

Die Sonntagspresse berichtet über eine Fernsehpredigern, die es gewagt hatte, Kritik am Zöllibat und am kircheninternen Umgang mit pädophilen Priestern zu üben. Sie prangerte insbesondere an, dass die Kirche Priester, die sich zu einer Partnerschaft mit einer (erwachsenen) Frau bekennen, abgesetzt, aber pädophile Priester im Amt verbleiben dürfen und allenfalls ein neues Ämtli erhalten. Sowas aber auch. Klar, dass diese Kritik nicht mit Wohlwollen aufgenommen wurde. In krassem Gegensatz dazu stehen die Reaktionen der katholischen Würdenträger auf den Suizid eines Neuenburger Priesters, der unter Verdacht stand, sich sexueller Übergriffe auf Minderjährige schuldig gemacht zu haben. In diesem Zusammenhang wurden die mediale Hatz scharf kritisiert. Nirgends ein Wort davon, dass der Priester allein schon mit seinem Freitod (und das erst noch mit einer Armeewaffe – vgl. Initiative gegen Waffengewalt) eine Todsünde begangen hat und dafür im Purgatorium schmoren muss. Und es soll mir jetzt niemand mit irgendwelchem Gewäsch von mildernden Umständen kommen und der Unvereinbarkeit von liebem Gott und Hölle kommen. Zum Glück gibt's den Katechismus online, da steht alles drin, was man als Katholik wissen muss. Laut Art. 2281 ist Selbstmord eine Todsünde, und laut Art. 1854 ff. gibt es es im Falle des besagten Priesters keinen Anlass, die Tod- in eine lässliche Sünde abzumildern.

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